Geld in der Ausbildung
Mindestvergütung, Tarif, Netto, Kindergeld, BAB und deine wichtigsten Rechte – kurz und verständlich erklärt.
Mindestausbildungsvergütung
Seit 2020 gilt eine gesetzliche Untergrenze für die Ausbildungsvergütung (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Sie hängt vom Jahr ab, in dem deine Ausbildung beginnt, und steigt mit jedem Ausbildungsjahr: im 2. Jahr um 18 %, im 3. um 35 % und im 4. um 40 % gegenüber dem 1. Jahr.
| Ausbildungsjahr | Beginn 2026 | Beginn 2027 |
|---|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 724 € | 764 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 854 € | 902 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 977 € | 1.031 € |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.014 € | 1.070 € |
Die Mindestvergütung gilt für Ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung. Tarifverträge haben Vorrang – ein tarifgebundener Betrieb darf sich also nach dem Tarif richten, selbst wenn dieser niedriger ist.
Tarifvertrag und die 20-Prozent-Regel
Viele Betriebe zahlen nach Tarifvertrag. Die Werte auf dieser Website sind tarifliche Durchschnittswerte des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB, Stand 1. Oktober 2025). Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen den für Branche und Region üblichen Tarif um höchstens 20 % unterschreiten – aber nie die Mindestausbildungsvergütung. Ob für dich ein Tarifvertrag gilt, erfährst du von deinem Betrieb, der zuständigen Kammer oder der Gewerkschaft.
Brutto und Netto
Als Azubi zahlst du Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – 2026 zusammen etwa 21 % deines Bruttos. Lohnsteuer fällt meist erst ab rund 1.430 € brutto im Monat an. Verdienst du höchstens 325 € im Monat, übernimmt der Betrieb sämtliche Beiträge. Rechne dein Netto mit dem Netto-Rechner aus.
Lohnt sich eine Steuererklärung?
Wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde – zum Beispiel im Monat mit Weihnachtsgeld –, bekommst du sie mit einer Steuererklärung oft ganz oder teilweise zurück. Kosten für Fahrten zur Arbeit und Berufsschule, Arbeitsmittel oder Fachliteratur kannst du als Werbungskosten angeben, wenn sie zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.
Kindergeld
Während einer Ausbildung erhalten deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag weiter Kindergeld – 2026 sind das 259 € im Monat. Bei der ersten Ausbildung spielt die Höhe deiner Vergütung dafür keine Rolle.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wohnst du für deine Ausbildung nicht bei deinen Eltern, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Die Höhe hängt von deinem Einkommen, dem deiner Eltern und deiner Miete ab. Stell den Antrag früh, denn BAB gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du ihn stellst. Infos und Antrag: Bundesagentur für Arbeit – Berufsausbildungsbeihilfe.
Urlaub
Für Azubis unter 18 regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz den Mindesturlaub (gezählt in Werktagen, also Montag bis Samstag):
- unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage
- unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage
- unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage
Maßgeblich ist dein Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Ab 18 gilt das Bundesurlaubsgesetz mit mindestens 24 Werktagen – das sind 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Viele Tarifverträge sehen mehr Urlaub vor.
Probezeit und Kündigung
Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Du selbst kannst mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgibst oder einen anderen Beruf lernen willst.
Berichtsheft
Den Ausbildungsnachweis zu führen ist Pflicht – ohne ihn wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Dein Betrieb muss dir die Möglichkeit geben, ihn während der Arbeitszeit zu schreiben, und ihn regelmäßig durchsehen.
Arbeitszeit unter 18
Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zählt einmal pro Woche wie ein voller Arbeitstag. Auch für Volljährige wird die Berufsschulzeit inklusive Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet.
Stand: Oktober 2026. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben deine Kammer, die Agentur für Arbeit oder die Familienkasse.